Niedersachsen: Neue Regelungen für Spielhallen
Posted on: 22/05/2019, 03:29h.
Last updated on: 22/05/2019, 03:29h.
Der vom nieders?chsischen Wirtschaftsministerium vorgestellte Entwurf einer Neuregelung des Glücksspielgesetzes wurde am Dienstag vom Kabinett best?tigt. Mit der Novellierung des Gesetzes will die nieders?chsische Landesregierung eine Neuregelung beim Auswahlverfahren festlegen, die darüber entscheiden soll, welche der rund 1,900 Spielhallen ihren Gesch?ften auch weiterhin nachgehen dürfen.
Losverfahren ist verfassungswidrig
Seit Mitte 2017 entschied das Los über das Schicksal der Glücksspielst?tten. Wenn der Abstand zwischen zwei Spielhallen geringer als 100 Meter war, musste eine schlie?en. Das Los entschied im Zweifelsfall, welches Unternehmen sich vom Markt zurückziehen musste.
Was beinhaltet der Glücksspielstaatsvertrag von 2012?
Die Regelwerke des Glücksspielstaatsvertrags von Niedersachsen aus dem Jahre 2012 in Bezug auf Spielhallen sehen vor, dass der Abstand zwischen den Spielst?tten mindestens 100 Meter betragen muss.
Hierbei k?nnen die Gemeinden bei Vorliegen eines ?ffentlichen Bedürfnisses oder besonderer ?rtlicher Verh?ltnisse einen geringeren Mindestabstand von mindestens 50 Metern oder einen gr??eren Mindestabstand von 500 Metern festlegen.
Weiterhin ist der Betrieb mehrerer Spielhallen unter einem Dach, die sogenannten Mehrfachkomplexe, nicht gestattet.
Gegen die Losregelung gingen die Besch?ftigten der Spielhallen und der Automatenverband auf die Stra?e, um zu protestieren, denn trotz gültiger Genehmigungen bangten die Unternehmer und deren Angestellten um ihre Existenz.
Einer der betroffenen Unternehmer war Olaf Lücker, der eine Spielhalle in Hannover betrieb. Er sagte, im Ordnungsamt sei eine Lostrommel mit Nummern gedreht worden. Nur 86 Meter h?tten seine Spielhalle von der seines Konkurrenten getrennt.
Nachdem er verloren hatte, habe er die Spielhalle schlie?en müssen, doch die Mieten für die R?umlichkeiten und die Automaten seien weitergelaufen. Schlie?lich reichten die Betreiber der Spielhallen beim Verwaltungsgericht Klagen ein.
In der Begründung hie? es, das Losverfahren sei verfassungswidrig, weil es sich gegen die Freiheit der Berufsausübung richte. Das Nieders?chsische Oberverwaltungsgericht entschied im September 2017 schlie?lich zugunsten der Spielhallenbetreiber und untersagte das Losverfahren.
Die ausschlaggebenden Kriterien für den Betrieb der Spielhallen
Ab jetzt gelten neue Regeln für das Betreiben von Glücksspielst?tten. Künftig soll anhand von Sachkriterien entschieden werden, welche Spielhallen ihren Betrieb aufrechterhalten dürfen.
Der Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sagte:
?Wir versuchen hier, zwei Str?nge miteinander zu vereinbaren. Auf der einen Seite versuchen wir, das Glücksspiel besser zu steuern und im Angebot zu halten, auf der anderen Seite ein H?chstma? an Suchtpr?vention zu gew?hrleisten.“
Das Wirtschaftsministerium sieht abgestufte Kriterien vor. Dazu geh?ren:
– Abstand zu Gastst?tten, in denen Alkohol ausgeschenkt wird,
– Ausreichender Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen.
– Die Bereitschaft, ein Rauchverbot zu verh?ngen
– Verzicht auf Spielautomaten in Zweiergruppen
Letzteres f?rdere das schnelle Spiel, was hohes Suchtpotential in sich berge.
Spielern solle es weiterhin nicht mehr m?glich sein, in der Spielhalle Bargeld zu erhalten, wenn der mitgebrachte Betrag verspielt worden sei.
Sperrdatei: Spielsüchtige müssen drau?en bleiben
Eine Sperrdatei soll künftig gew?hrleisten, dass pathologischen Spielern der Zutritt zu Spielhallen verwehrt wird. Die Teilnahme der Spielhallenbetreiber an diesem Sperrsystem sei laut der neuen Regelung obligatorisch. Die Betreiber der Spielst?tten müssten jeden Kunden im Eingangsbereich kontrollieren und die Daten mit der Datei abgleichen.
Althusmann sagte, dass dieses Sperrsystem den Forderungen der Suchthilfe entspreche und fügte erg?nzend hinzu:
?Ein bundesweites Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zul?sst, setzen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein ma?gebliches Signal.“
Althusmann fügte hinzu, dass das nieders?chsische Glücksspielgesetz Vorbildcharakter für die anderen Bundesl?nder haben k?nne. So sei es m?glich, die Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei zu beschleunigen. Ob die restlichen Bundesl?nder sich anschlie?en werden, wird sich zeigen.
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