Gerichte entscheiden mehrfach zugunsten der Gemeinsamen Glücksspielbeh?rde der L?nder
Posted on: 26/06/2023, 10:12h.
Last updated on: 26/06/2023, 10:19h.
Die Gemeinsame Glücksspielbeh?rde der L?nder (GGL) ist nach eigenen Angaben einer Reihe von Klagen ausgesetzt. Diese würden sich, wie die GGL am Freitag mitteilte, insbesondere gegen Glücksspielererlaubnisse mit Inhalts- und Nebenbestimmungen richten. Jüngst haben verschiedene Gerichte diesbezüglich zugunsten der GGL entschieden.
Eines der kürzlich zugunsten der GGL entschiedene Verfahren wurde vor dem Verwaltungsgericht Halle ausgetragen.
Klage gegen Untersagung unerlaubten ?ffentlichen Glücksspiels
Ein Lotterieunternahmen mit Sitz in Malta hatte in einem Eilrechtsschutzverfahren gegen die Untersagung des Glücksspiels in Deutschland geklagt. Vor der Klage habe das Lotterieunternehmen, so das Gericht in Halle, bereits zweimal einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt. Diese Antr?ge seien von der Glücksspielbeh?rde jedoch abgelehnt worden.
Das Verwaltungsgericht Halle erkl?rte zu seiner Entscheidung:
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist ?ffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne Erlaubnis verboten und k?nne somit untersagt werden. Der Erlaubnisvorbehalt sei nach Ansicht des Gerichts mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar, weil er den unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Kriminalbek?mpfung diene.
Da das Lotterieunternehmen die Voraussetzungen für eine Glücksspiellizenz in Deutschland nicht erfülle, dürfe es seine Produkte in der Bundesrepublik dementsprechend auch nicht anbieten.
Werbebeschr?nkungen im Fokus der gerichtlichen Auseinandersetzungen
Weitere Klagen gegen Entscheidungen der Gemeinsamen Glücksspielbeh?rde der L?nder betrafen insbesondere Erlaubnisse mit Nebenbestimmungen.
In den Erlaubnissen zur Veranstaltung von Online-Glücksspielen sind Nebenbestimmungen verankert. Diese betreffen insbesondere Werbebeschr?nkungen wie das Verbot von Dauerwerbesendungen und Gratis-Spielen oder der Werbung mit Influencern und Streamern.
Die GGL hatte Glücksspielbetreibern mit Erteilung der Glücksspielerlaubnis die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen angeordnet. Daraufhin beantragten einige Betreiber vor dem Verwaltungsgericht in Halle die aufschiebende Wirkung dieser Nebenbestimmungen. Mit Erfolg – das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt mit dem Hinweis, die Forderung nach dem sofortigen Vollzug sei von der GGL nicht ausreichend begründet worden.
Auf Beschwerde der Gemeinsamen Glücksspielbeh?rde hin habe sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt der Sache angenommen. Es habe den Antr?gen der Glücksspielbetreiber auf Gew?hrung vorl?ufigen Rechtsschutzes gegen die Nebenbestimmungen zum Teil stattgegeben. Gleichwohl habe es die Antr?ge hinsichtlich der meisten Nebenbestimmungen abgelehnt.
Formell seien die Anordnungen der sofortigen Vollziehung der Nebenbestimmungen nicht zu beanstanden, so das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt. Insbesondere seien sie ausreichend begründet und die Beh?rde habe in ?zul?ssiger Weise auf Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr Bezug genommen“.
Zul?ssig sind damit unter anderem Verbote von Dauerwerbesendungen, Werbung für Gratis-Online-Spiele und Influencer-Marketing. Nicht zul?ssig dagegen sei ?das vollst?ndige Verbot von Werbung im ?ffentlichen Raum“. Dieses sei als unverh?ltnism??ig anzusehen. Allerdings k?nne dem Spielerschutz Rechnung getragen werden, indem die Werbung zeitlichen Begrenzungen unterliege. Dies sei bei digitaler, ansteuerbarer Au?enwerbung umsetzbar.
Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskr?ftig. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle hinsichtlich der Untersagung unerlaubten ?ffentlichen Glücksspiels ist dagegen anfechtbar. Dementsprechend bleibt abzuwarten, ob sich der betroffene Glücksspielbetreiber für weitere rechtliche Schritte entscheidet.
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